AfD-Klage gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz vor Gericht

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Das Verwaltungsgericht München verhandelt ab dem 18. Juni im Hauptsacheverfahren über die Frage, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren darf. Das Gericht hat für das Verfahren nach der Klage des bayerischen AfD-Landesverbandes zunächst neun Verhandlungstage angesetzt, weitere könnten bei Bedarf folgen, wie es am Donnerstag in München mitteilte.

Die AfD hatte im vergangenen Jahr bereits versucht, im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beobachtung zu verhindern. Ihre Anträge im sogenannten Eilverfahren waren jedoch sowohl vom Verwaltungsgericht München als auch in zweiter Instanz vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlich zugänglichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.

Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung Der Flügel angehörten, sowie aus bekannt gewordenen"Umsturzfantasien" von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands.

Am Oberverwaltungsgericht im westfälischen Münster wird gerade über eine Klage des AfD-Bundesverbandes gegen die Beobachtung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verhandelt.

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