Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
Verfassungsschutz gegen AfD: 470 Beweisanträge der AfD abgelehnt Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.MÜNSTER dpa | Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt.
Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG weitere Termine angesetzt. Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen.
Zum Auftakt des fünften Verhandlungstages am Montag war die Affäre um einen wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah ein Thema. Anwälte der AfD warfen dem Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft sitzenden Mann früher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben.
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