Berlin - Seit Jahren beschäftigt dieser Rechtsstreit die deutsche Filmbranche. Nun urteilte das Landgericht Berlin: Anika Decker, Drehbuchschreiberin für Kinohits von Til Schweiger, hätte stärker an den Einnahmen beteiligt werden müssen.
- Seit Jahren beschäftigt dieser Rechtsstreit die deutsche Filmbranche. Nun urteilte das Landgericht Berlin: Anika Decker, Drehbuchschreiberin für Kinohits von Til Schweiger, hätte stärker an den Einnahmen beteiligt werden müssen.
Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" zu. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Damit hat die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. einen Erfolg erzielt - finanziell hat sie davon allerdings wenig.
Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. "Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts. Das Urteil stützt sich auf den "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall so. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte später Millionen Besucher.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen. Der Deutsche Drehbuchverband reagierte zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung. "Wir begrüßen, dass der Nachvergütungsanspruch gewährt wird vom Gericht", sagte Geschäftsführer Jan Herchenröder.
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