Rund fünf Jahre lang streitet die Autorin Anika Decker vor Gericht mit Til Schweiger um eine bessere Vergütung ihrer Drehbücher zu 'Keinohrhasen' und 'Zweiohrküken'. Nun feiert sie zwar einen juristischen Erfolg. Aber ein Geldsegen für sie bleibt dennoch aus.
Damit erzielte die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films, deren Eigentümer Schweiger ist, sowie den Medienkonzern Warner Bros. zwar einen Erfolg - finanziell hat sie davon allerdings wenig. Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. "Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts.
Das Urteil stützt sich auf den sogenannten "Fairnessparagrafen" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall zutreffend. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte später Millionen Besucher an.
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