Die Bundesregierung wertet das Urteil des Verfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter positiv und sieht es als »Rückenwind« für ihre Reformpläne zum Abstammungsrecht an.
) wertet das Urteil des Verfassungsgericht s zu den Rechten leiblicher Väter positiv und sieht es als »Rückenwind« für seine Reformpläne zum Abstammungsrecht an. Die von ihm im Januar vorgelegten Eckpunkte sähen genau das vor, was das Gericht gefordert habe, sagte er – nämlich dass das Recht zur Vaterschaftsanfechtung dringend reformiert und insbesondere die Rechte leiblicher Väter gestärkt werden müssten.
Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass leibliche Väter in Trennungsfamilien bessere Möglichkeiten bekommen müssten, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Manns anzufechten. Die Karlsruher Richterinnen und Richter brachten dabei auch die Möglichkeit von drei statt nur zwei rechtlichen Elternteilen ins Spiel. Das dürfe der Gesetzgeber vorsehen, müsse es aber nicht.
Eine sozial-familiäre Beziehung des Kinds zum rechtlichen Vater könnte außerdem künftig nicht mehr in jedem Fall verhindern, dass der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft anfechten kann. Familiengerichte sollten hier im Einzelfall abwägen. Buschmann sagte nun, es werde »auf Hochtouren« an einem Gesetzentwurf gearbeitet.
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