Amt für Straßen und Verkehr verfügt Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts für Fahrzeuge. Für die vorgelagerte Wilhelm-Kaisen-Brücke gilt bereits seit November eine Begrenzung.
Straßenbahnen und Busse der Bremer Straßenbahn AG können die Brücke weiterhin befahren – allerdings ohne dass sich die schweren Fahrzeuge begegnen dürfen. Für die Wilhelm-Kaisen-Brücke gilt bereits seit November eine reduzierte Tragfähigkeit von 16 Tonnen.
Auch der Verkehr über die Bürgermeister-Smidt- und die Karl-Carstens-Brücke ist von Gesamtgewichtsbeschränkungen betroffen. Durch"zeitnahe Verstärkungsmaßnahmen", so das ASV, sollen die Beschränkungen"nach Möglichkeit aufgehoben werden und die Lebensdauer der Brückenbauwerke bis zum langfristig gesehenen notwendigen Neubau verlängert werden". Die Wilhelm-Kaisen-Brücke soll bis Ende 2024 verstärkt sein.
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