Nach Todesurteil gegen Deutsch-Iraner Sharmahd: Auswärtiges Amt erklärt zwei iranische Diplomaten zu unerwünschten Personen

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Außenministerin Baerbock fordert zwei iranische Botschaftsangehörige auf, Deutschland zu verlassen. Hintergrund ist das Todesurteil des Irans gegen einen Deutsch-Iraner.

Als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd hat das Auswärtige Amt zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Sie seien „mit kurzer Frist aufgefordert“ worden, Deutschland zu verlassen, teilte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am Mittwoch mit.

Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Bereits am Dienstag hatte die Ministerin angekündigt, dass die Verhängung der Todesstrafe „eine deutliche Reaktion zur Folge haben“ werde. CDU-Chef Friedrich Merz forderte ein scharfes Vorgehen gegen Teheran. „Dieses Urteil darf nicht ohne Folgen bleiben“, schrieb er in einem Gastkommentar für die „Bild“-Zeitung.- mit allen Mitteln, die der freien Welt zur Verfügung stehen“, forderte Merz. „Wir müssen alles tun, damit dieses Unrechtsurteil nicht vollstreckt wird.

Der in Teheran geborene Sharmahd war in Deutschland aufgewachsen und 2003 in die USA ausgewandert. Er gehört der Oppositionsgruppe Tondar an, die auch als „Kingdom Assembly of Iran“ bekannt ist. Sie lehnt das politische System der Islamischen Republik Iran ab und tritt für die Wiedereinführung der Monarchie in dem Land ein.Am Montag hatten die EU-Außenminister wegen der anhaltenden Gewalt gegen Demonstranten im Iran ihre.

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