Kabinettsbeschluss kommende Woche: Ampel einigt sich auf letzte Details bei der Kindergrundsicherung

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Weg frei für die Kindergrundsicherung, die ab 2025 Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinder-Bürgergeld ersetzen soll: Die Ampel hat sich auf letzte Details im Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geeinigt. Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) ist zufrieden.

zur Einführung einer Kindergrundsicherung geeinigt. Einem Kabinettsbeschluss am kommenden Mittwoch stehe damit jetzt nichts mehr im Wege, hieß es am Freitag in Regierungs- und Koalitionskreisen. Demnach soll der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind und Monat, der in der Corona-Zeit eingeführt worden war, ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfallen.

Die Kindergrundsicherung soll die wichtigsten bisherigen Leistungen des Staates für Kinder bündeln und leichter abrufbar machen., Kinderzuschlag sowie die Bürgergeld-Regelsätze für Kinder sollen zusammengefasst werden. Ab 2025 sollen alle Familien, die keine zusätzlichen Leistungsansprüche haben, weiterhin das Kindergeld von 250 Euro pro Kind und Monat als Garantiebetrag erhalten.

Der Gesetzentwurf von Ministerin Paus war kurz vor der letzten Kabinettssitzung vor fast zwei Wochen nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden, weil es in einigen Detailfragen – unter anderem bei der Asylbewerberfrage – noch Klärungsbedarf gegeben hatte. So soll der Corona-Sofortzuschlag von 20 Euro in der neuen Kindergrundsicherung aufgehen. Die Asylbewerberleistungen seien jedoch „kein Aspekt der neuen Kindergrundsicherung“, hieß es in den Kreisen des Finanzministeriums.

„Dem Bundesfinanzministerium war es ein Anliegen, die Expertise aus der Praxis und von Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit in der Ressortbefassung angemessen zu berücksichtigen und ihnen in einem Kabinettsbeschluss Rechnung zu tragen“, verlautete aus dem Hause Lindners. In einer Stellungnahme hatte die BA Zweifel an einer fristgerechten Einführung zum 1. Januar 2025 geäußert. Die Ampelkoalition will aber an dem Einführungstermin festhalten.

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