Das Recht auf Home-Office für Büroangestellte ist nicht allgemein garantiert. Arbeitgeber können den Arbeitsort bestimmen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, einen rechtlich belastbaren Anspruch auf Home-Office zu sichern.
medienwirksam über das Home-Office stritten, ist das Thema wieder in aller Munde.„Es besteht kein allgemeines Recht für Büroangestellte, aus dem Home-Office zu arbeiten“, erklärt Krusenotto. Der Arbeitgeber darf durch sein gesetzlich garantiertes Direktionsrecht grundsätzlich über den Arbeitsort seiner Angestellten bestimmen und somit auch die Arbeit im Büro anordnen.-Pandemie.
3. Worauf muss ich achten, wenn ich selbst eine Home-Office-Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber abschließe?Wer einen neuen Arbeitsvertrag aushandelt, kann diese Regeln gleich darin aufnehmen. Wer einen bestehenden Vertrag besitzt, kann dies nach derzeitigem Recht nicht erzwingen. Er muss auf das freiwillige Entgegenkommen seines Arbeitgebers hoffen.
4. Welche Rahmenbedingungen gelten für Home-Office-Vereinbarungen? Gibt es beispielsweise Ober- oder Untergrenzen wie „höchstens 80 Prozent Anwesenheit“ oder „mindestens 20 Prozent darf der Arbeitgeber immer verlangen“? Nein, sagt Krusenotto. Es gebe keine Ober- oder Untergrenzen: „Im Rahmen von individuellen Vereinbarungen ist alles Verhandlungssache und die Vertragsparteien sind frei.“Krusenotto: „Derzeit nein, weil es generell keinen gesetzlichen Home-Office-Anspruch gibt.“Bei vertraglichen Ansprüchen auf Home-Office entscheiden im Zweifel Gerichte, ob eine individuelle Anordnung, ins Büro zu kommen, vertragskonform und damit wirksam ist.Urteile gibt es.
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