GdP: Cannabisgesetz im Vermittlungsausschuss nachbessern

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Die Gewerkschaft der Polizei beklagt unter anderem eine fehlende Übergangsfrist - und wendet sich mit einem Appell an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig.

Die Gewerkschaft der Polizei beklagt unter anderem eine fehlende Übergangsfrist - und wendet sich mit einem Appell an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig. hofft, dass der Bundesrat die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern wird.

Andernfalls droht laut GdP Rechts- und Handlungsunsicherheit. Die Gewerkschaft befürchtet außerdem, dass sich kriminelle Banden, sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten, schnell auf die neue Rechtslage einstellen, ihr Gewinnmodell anpassen und womöglich neue Zielmärkte erschließen könnten. Nicht abschließend geklärt sei auch, wie sich der Cannabiskonsum auf den Straßenverkehr auswirken werde.

Am 1. April soll Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt sein soll grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das Gesetz steht für den 22.

Drei Ausschüsse des Bundesrates empfehlen, das vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Nur der Verkehrsausschuss empfiehlt, das Gesetz passieren zu lassen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, hatte diese Woche im „Handelsblatt“ an die zehn Landesregierungen mit grüner Beteiligung appelliert, sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.

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