Huch, das KaDeWe ist insolvent. Das muss nicht das Ende sein. Solche Verfahren sind keine Seltenheit, häufig können so Unternehmen gerettet werden.
Fragen und Antworten zu Insolvenzen: Nicht das Ende der Welt Huch, das KaDeWe ist insolvent. Das muss nicht das Ende sein. Solche Verfahren sind keine Seltenheit, häufig können so Unternehmen gerettet werden.
Verglichen mit dem Vergleichszeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis Oktober 2023 sogar um 7,7 Prozent niedriger. Während der Coronapandemie lockerte die Bundesregierung übrigens das Insolvenzrecht, um zu verhindern, dass eigentlich gesunde Firmen wegen Umsatzeinbrüchen pleite gingen.
Ein bekanntes Beispiel für Insolvenzverschleppung ist die Pleite der einstigen Drogeriekette Schlecker. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Kinder des Unternehmensgründers Anton Schlecker, Lars und Meike Schlecker, unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu Freiheitsstrafen. Dabei sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Kinder zusammen mit ihrem Vater Geld aus dem Unternehmen schafften, um es dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann für ein zahlungsunfähiges Unternehmen sehr attraktiv sein, da das Management die Verantwortung über das Unternehmen nicht an eine*n Insolvenzverwalter*in abgeben muss. Der Geschäftsführung wird lediglich ein*e Sachwalter*in an die Seite gestellt, die*der sie überwachen und bei der Sanierung beraten soll.
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