Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) setzt die mündliche Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fort. Es geht um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht setzt am Donnerstag die mündliche Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fort. Das Gericht hatte am 12. und 13. März nach zahlreichen von den AfD-Anwälten gestellten Befangenheits- und Beweisanträgen unterbrochen. Das geplante Programm hatte das OVG an den zwei Tagen nicht abarbeiten können.
Für die Fortsetzung hat die AfD - Stand Mittwoch - 457 neue Beweisanträge beim OVG eingereicht. Nach Auskunft des Gerichts haben Peter Boehringer und Maximilian Krah aus dem AfD-Vorstand ihr Kommen angekündigt. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz . Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat.
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