Urteil ist rechtskräftig: Drei Jahre und zwei Monate Haft: Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust.-Rechtssprechung entschieden, dass die Steuerstraftaten schon vollendet waren, teilte der Gerichtshof in Karlsruhe hierzu mit. Auch bei der Strafzumessung habe es keine Rechtsfehler gegeben.
Schuhbecks Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erklärte: "Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen."
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