BGH: Urteil gegen Alfons Schuhbeck weitgehend rechtskräftig

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Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig.

Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit.

Im Oktober war er wegen Steuerhinterziehung von etwa 2,3 Mio. Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision eingelegt, war deshalb bisher frei.eine „hohe kriminelle Energie“ bescheinigt. Der Promi-Liebling selbst zeigte sich einsichtig. „Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe.“

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