Datenschutz: WhatsApp scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Millionenstrafe

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Datenschutz: WhatsApp scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Millionenstrafe EU WhatsApp

Das EU-Gericht urteilte in dieser Rechtssache am Mittwoch erstmals über einen Antrag auf Nichtigerklärung einer verbindlichen EDSA-Entscheidung. Ein solcher Rechtsakt ist demnach auf Basis des EU-Vertrags nicht direkt anfechtbar. Zudem sei WhatsApp von dem Beschluss des Datenschutzausschusses gar nicht unmittelbar betroffen.

Die angefochtene Entscheidung ändere an sich nichts an der Rechtsstellung von WhatsApp, da sie – anders als der endgültige Beschluss aus Irland – nicht unmittelbar gegen das Unternehmen vollstreckbar sei, führen die Richter aus. Es handle sich nur um einen vorbereitenden Akt. Zudem habe die umstrittene EDSA-Entscheidung keine unabhängige Rechtswirkung gegenüber WhatsApp. Das EU-Gericht stärkt so auch insgesamt dem Datenschutzausschuss den Rücken.

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