Ungeimpfter Krankenpfleger darf arbeiten: Saar-Gericht hebt Tätigkeitsverbot auf. Saarland Corona Impfung
Ein vom Saar-Pfalz-Kreis kürzlich ausgesprochenes Tätigkeitsverbot für einen Krankenpfleger ohne Corona-Impfnachweis ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes nicht angemessen gewesen. Das entschied das Gericht in dem Eilverfahren mit einem Beschluss vom Montag .
Das Gesundheitsamt des Kreises hatte einer Mitteilung des Gerichts zufolge Ende November ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot gegen den in einem Krankenhaus tätigen Pfleger angeordnet, weil dieser trotz der noch geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt habe. Das Gericht verwies nun vor allem darauf, dass diese Impfpflicht nur noch bis zum 31. Dezember 2022 gilt.
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