Arbeitgeber können Mitarbeiter fristlos kündigen, wenn ein Arbeitszeitbetrug vorliegt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass im privaten Rechtsverkehr nicht mehr so häufig eigenhändig unterschriebene Papierurkunden vorgelegt werden müssen. − Foto: Andrea Warnecke/dpa
Bundesjustizminister Marco Buschmann will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass im privaten Rechtsverkehr nicht mehr so häufig eigenhändig unterschriebene Papierurkunden vorgelegt werden müssen. In einem Vorschlag seines Ministeriums für eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches , der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und am Montagabend zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde, heißt es: „Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten, wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist.
Erleichtern sollen die vorgeschlagenen Änderungen, wenn sie unverändert umgesetzt werden sollten, auch die Wahrung von Fristen im Rechtsverkehr. Beispielsweise ist eine Kündigung von Wohnraum laut BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Daran soll sich auch nichts ändern.
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