Die Wohnung oder den Job kündigen - das geht heute in der Regel nur in schriftlicher Briefform. Der Justizminister will das ändern. Eine Kopie des Schreibens per Messenger oder Mail soll künftig reichen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass im privaten Rechtsverkehr nicht mehr so häufig eigenhändig unterschriebene Papierurkunden vorgelegt werden müssen.
In dem Vorschlag von Buschmann, der nach dem Willen seines Ministeriums Teil des geplanten Bürokratieentlastungsgesetzes werden soll, ist es umgekehrt. Hier heißt es: «Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form.» Auch für Gewerbemietverträge und Pachtverträge soll die elektronische Form zur Regel werden.
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