Auf Anhörungstermin geeinigt: Insolvenzgericht setzt Haftbefehl gegen Windhorst außer Vollzug

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Windhorst soll Mitwirkungspflichten in einem Insolvenzantragsverfahren nicht nachgekommen sein. Nachdem ihm ein Gefängnisaufenthalt drohte, zeigt er sich nun kooperationsbereit.

Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst außer Vollzug gesetzt. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.Wann dieser ist, sagte die Sprecherin zunächst nicht.Unter anderem habe Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, keine Auskunft gegeben und Schlüssel nicht herausgegeben.

Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei., das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein.

Das bedeute, Windhorst könne von einem Gerichtsvollzieher, das ist ein Justizbeamter, verhaftet werden. Es sei möglich, dass Windhorst bis zu drei Wochen in ein Gefängnis müsse.

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