Windhorst soll Mitwirkungspflichten in einem Insolvenzantragsverfahren nicht nachgekommen sein. Der Investor hält den Vorwurf für falsch. Nun droht ein Gefängnisaufenthalt.
erlassen. Das sagte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover am Dienstag auf Anfrage. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein.
Einem Anhörungstermin am 22. April sei er zudem unentschuldigt ferngeblieben. Das Gericht erließ den Haftbefehl am 23. Mai. Windhorst hat gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei., das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein.
Das bedeute, Windhorst könne von einem Gerichtsvollzieher, das ist ein Justizbeamter, verhaftet werden. Es sei möglich, dass Windhorst bis zu drei Wochen in ein Gefängnis müsse.
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