Der eine Klima-Kleber muss 4 Monate in den Knast, der andere kommt mit 150 Euro Geldbuße davon: Der ganz normale Wahnsinn vor dem Amtsgericht Tiergarten.
angeklagt. Vorwurf: 2022 drei Straßenblockaden in Berlin und Notruf-Missbrauch im Bundestag .räumt er alles ein, beruft sich aber auf Notstand: Die Regierung tue nicht genug. Das Urteil: 4 Monate Gefängnis!
„Hier wird nicht die Klima-Krise verhandelt, sondern strafbares Verhalten“, sagt Richterin Susanne Wortmann. „Straßenblockaden sind Nötigung. Es ist verwerflich, mit Gewalt einen Stau zu verursachen, um der eigenen Motivation Gehör zu verschaffen und möglichst große Aufmerksamkeit zu bekommen. Die Versammlungsfreiheit gibt nicht das Recht, die breite Masse der Bevölkerung und Autofahrer zu instrumentalisieren.
Außerdem ist er schon dreimal einschlägig rechtskräftig verurteilt. „Kein Sinneswandel, keine positive Sozialprognose, Wiederholungsgefahr.“ Keine Bewährung, sondern Knast. Damit ist er der zweite Klima-Kleber, der zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde in Berlin! ► Im 4. Stock ist Rentner Dieter R. aus Sachsen angeklagt. Vorwurf: zwei Straßenblockaden auf der A100 im Juli 2022 morgens im Berufsverkehr.Auch er gibt alles zu: „Es gibt Wichtigeres, als von A nach B zu fahren! Das war Versammlungsfreiheit.“ Das Urteil: 150 Euro Geldbuße.
„Objektiv war es Nötigung“, sagt Richterin Dr. Sarah Dreher. „Aber Sie saßen friedlich auf der Straße, hielten Plakate hoch – das fällt unter den Schutz von Grundgesetz-Artikel 8 der Versammlungsfreiheit. Aktionen waren öffentlich angekündigt, die Bevölkerung hätte auf Öffentlichen Nahverkehr ausweichen können. Blockierte Fahrzeugführer wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie Teil des Klima-Problems sind.
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