Zutritt verwehrt? Diese Rechte haben Festivalgäste
Für Ticketinhaber ist das oft sehr ärgerlich. Immerhin haben sie lange geplant, sich Urlaub genommen und viel Geld bezahlt. Doch zumindest das Geld ist nicht für immer weg., haben Ticketinhaber Anspruch auf Rückerstattung ihres Ticketpreises., kommt das für diesen Gast einer Absage gleich – auch hier sei der Eintrittspreis vom Veranstalter zurückzuzahlen, sagt Kerstin Heidt, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
, können Besucherinnen und Besucher zumindest einen Teil ihres Eintrittspreises zurückverlangen. Wie viel Betroffene in so einem Fall fordern können, hängt vom Einzelfall ab. Laut Verbraucherschützern spielen insbesondere die Bekanntheit der ausgefallenen Bands und deren Anteil am Festival eine Rolle. Dabei sei der Ausfall eines weltbekannten Headliners deutlich stärker zu gewichten als der einer eher unbekannten Lokalband.