Er floh aus Coburger Landgericht: Verurteilter Kinderschänder von Polizei gefasst
Der aus dem Landgericht Coburg geflüchtete Angeklagte ist von der Polizei gefasst worden. Eine Streife nahm den Mann am Dienstag in Grub am Forst widerstandslos fest, wie ein Sprecher der Polizei mitteilte. Eine Überprüfung der Identität des Mannes habe ergeben, dass es sich bei ihm zweifelsfrei um den Gesuchten handle. Ein Zeuge habe den Mann in Grub am Forst gesehen undDer Angeklagte ist am Montag aus dem Landgericht in Coburg geflüchtet.
Inzwischen ist der entflohene Mann in Abwesenheit zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in etwa 100 Fällen.Am Montag nutzte er eine Verhandlungspause und floh aus einem Fenster im Erdgeschoss des Gebäudes. Das Fenster soll nach Informationen der „Neuen Presse“ nur leicht verriegelt gewesen sein. Die „“ sprach von der Flucht aus einem Zeugenzimmer, das er schon von vorherigen Besprechungen kannte.
Zuvor wurden seine Fußfesseln offenbar entfernt, weil er auf die Toilette gehen wollte. Der Mann sei von der Anklagebank aufgesprungen und über die Treppe ins Erdgeschoss gelaufen sein, so sein Verteidiger gegenüber „Bild“. Der Mann ist 1,80 Meter groß, trägt einen roten Pulli, eine schwarze Hose und hat schwarzes Haar. Wie ein Polizeisprecher angibt, ist sein Aussehen „südländisch geprägt“.
Am dritten Tag der Hauptverhandlung vor zwei Wochen erließ das Gericht einem Medienbericht zufolge einen Haftbefehl gegen den Mann. Begründung: Fluchtgefahr. Seitdem saß der Mann in der Justizvollzugsanstalt in Kronach ein. Von dort war er am Montagmorgen von einer Polizeistreife ins Gericht nach Coburg gebracht worden. Die beiden Polizeibeamten seien auch den Tag über für seine Betreuung zuständig gewesen, sagte ein Polizeisprecher.
Was Polizei und Justiz besonders in Erklärungsnöte bringt: Der Fall in Coburg ist nahezu baugleich zu der Regensburger Gerichtsflucht: Das Gericht ordnete den Verzicht auf Fußfesseln für die Dauer der Verhandlung an, sagte ein Gerichtssprecher. Eine Erlaubnis, die Fesseln auch während der Sitzungsunterbrechung nicht anzulegen, habe es nicht gegeben. Dennoch seien die Fußfesseln nicht wieder befestigt worden.
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