Verbotszonen nach Cannabis-Legalisierung: So setzt die Nürnberger Polizei die Vorgaben durch

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Verbotszonen nach Cannabis-Legalisierung: So setzt die Nürnberger Polizei die Vorgaben durch
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Nürnberg - 100 Meter Abstand lautet das Gebot der Stunde - so viel Platz müssen Cannabis-Konsumenten nämlich zu Schulen, Kitas und Co einhalten. Gehört der Meterstab künftig zur Ausrüstung, um die Regeln zu kontrollieren? Das sagt die Polizei Mittelfranken.

Am 1. April feierten viele Menschen die Teil-Legalisierung von Cannabis, wie hier vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Nun liegt es an der Polizei, die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen.

Seit dem 1. April ist es offiziell: Cannabis ist nun teilweise legalisiert. 25 Gramm Gras dürfen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. In privaten Räumlichkeiten sind es sogar 50 Gramm. Und es darf gekifft werden, allerdings nur außerhalb sogenannter Verbotszonen. Während die sogenannte Teil-Legalisierung bei einigen große Begeisterungsstürme auslöste, ist es nun an der Polizei, die gesetzlichen Vorgaben und Verbote durchzusetzen. Und die Gesetzeshüter sind nicht ganz so begeistert, insbesondere, weil CSU-Ministerpräsidentnicht müde wird zu betonen, dass Bayern besonders streng sein wolle in der Umsetzung der Regeln.

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