Urteil: Kein Schadenersatz für Facebook-Nutzerin nach Datendiebstahl

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Unbekannte hatten Daten von 500 Millionen Nutzern abgegriffen. Dafür muss der Facebook-Konzern Meta haften, entschied nun ein Gericht. Eine betroffene Nutzerin geht jedoch leer aus.

haften müsse – trotzdem ging die klagende Nutzerin leer aus. Sie habe ihren erlittenen Schaden nicht darlegen können, teilte das Gericht am Mittwoch mit.gibt es viele fast gleichlautende Klagen. Erstmals beschäftigte sich nun ein Oberlandesgericht in der vermutlich letzten Instanz mit dem Thema.

2019 und noch einmal 2021 tauchten die abgegriffenen Daten im Netz auf. Wenn persönliche Informationen wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern im Umlauf sind, steigt die Gefahr, dass Menschen auf gefälschte E-Mails hereinfallen, weil sie authentischer gestaltet werden können. Das war den Richtern in Hamm zu wenig. Um einen „immateriellen Schaden“ glaubhaft zu machen, müsse eine „persönliche bzw. psychologische Beeinträchtigung eingetreten sein“. In der Entscheidung, die das Gericht als „Leitentscheidung“ bezeichnet, wiesen sie die Klage der Nutzerin ab.

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