In einem Blog war die Journalistin Janka Kluge bewusst als „biologischer Mann“ bezeichnet worden. Ein Gericht hat Reichelt nun die Wortwahl verboten.
Es läuft nicht so richtig rund für Julian Reichelt, er hat den Rechtsstreit gegen Janka Kluge verloren Foto: Tobias Steinmauerer/picture alliance
In dem Blog war im Februar ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge zunächst als „Transfrau“, später aber als „biologischer Mann“ und „über 60-jähriger Mann“ bezeichnet wurde. Ausgangspunkt des Texts war die finanzielle Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung für Kluge bei einem Rechtsstreit zwischen ihr und einer Biologin. Dabei wurde Kluge abgemahnt, weil sie die Frau in einem Tweet falsch zitiert hatte.
Kluge bekam auch in einem weiteren Fall am Donnerstag Recht: Sie ging gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf Unterlassungsansprüche. Daraufhin wurde auf dem Blog ein Artikel mit der Überschrift: „Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“ veröffentlicht. Im April war Kluge mit einer Unterlassung erfolgreich. Auch diese Entscheidung wurde nun bestätigt.
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