Urteil des Bundesverwaltungsgericht: Corona-Versammlungsverbot in Sachsen war unverhältnismäßig

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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Das völlige Verbot von Versammlungen in Sachsen zu Beginn der Corona-Pandemie war unverhältnismäßig.

nicht gleich wirksam gewesen wären. „Dieser Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung standen jedoch außer Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs“, heißt es in dem Urteil.

Das komplette Verbot sei „ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ gewesen, so das Gericht. Dass die Verordnung Einzelgenehmigungen in Aussicht stellte, habe wenig geändert. Aus der Vorschrift sei nicht erkennbar gewesen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen trotz Pandemie vertretbar gewesen sein könnten.

Geklagt hatte ein 36-Jähriger, der gegen eine Einschränkung der Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg.

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