Finanzsenator Stefan Evers schließt trotz der Arbeit am Rahmengesetz die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen aus. Das Gesetz sei nur ein „Formelkompromiss“ mit der SPD.
Berlins Finanzsenator Stefan Evers schließt aus, dass das Land den Artikel 15 des Grundgesetzes zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen anwendet.
„Die Anwendung hielte ich schon aus fiskalischen Gründen für ausgeschlossen“, sagte er am Mittwochnachmittag auf einer Veranstaltung der Kanzlei Greenberg Traurig in Berlin. Grund seien die nötigen Entschädigungszahlungen an die Wohnungsunternehmen. „Geld ist nicht vorhanden“, sagte Evers.
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