Thomas Seitz: Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts ist eine juristische Ohrfeige für die Regierungskoalition --- (Cityreport24-Nachrichtenblog)

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Thomas Seitz: Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts ist eine juristische Ohrfeige für die Regierungskoalition

Zur Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshof, die Wahl zum Abgeordnetenhaus wie auch zu den Bezirksverordnetenversammlungen im gesamten Wahlgebiet für ungültig zu erklären und deren vollständige Wiederholung anzuordnen, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Vertreter im Wahlprüfungsausschuss, Thomas Seitz, mit:

„Das Berliner Verfassungsgericht stärkt die Position der AfD-Fraktion, dass nur die vollständige Wiederholung der Berliner Bundestagswahl den festgestellten Mängeln Rechnung trägt. In Berlin hat die Wahlprüfung durch das Verfassungsgericht funktioniert. Doch die festgestellten Missstände betrafen die gleichzeitig stattfindenden Bundestagswahlen gleichermaßen.

Das jetzige Urteil des Berliner Verfassungsgerichts ist damit eine juristische Ohrfeige für die Entscheidung des Bundestages. Das Wahlprüfungsverfahren muss als logische Folge zwingend reformiert werden. Auch in erster Instanz müssen unabhängige Gerichte entscheiden, nicht befangene Bundestagsabgeordnete als Richter in eigener Sache.“

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