43 Seiten umfasst der veröffentlichte Teil des Vertrags zur Seeanbindung, der in einer teilweise geschwärzten Version seit Dienstag auf der Internetseite der Stadt einsehbar ist. Vieles aus dem Inhalt ist bekannt, manches nicht.
Starnberg – „Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung Bahnanlagen Starnberg Bahnhof See“ steht über dem 43-seitigen Vertrag, der seit Dienstag online nachzulesen ist. Allerdings nicht komplett, wie die Stadtverwaltung schon vorab angekündigt hatte: „Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Schwärzungen aus Datenschutzgründen und zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Deutschen Bahn erfolgt sind.
Der Kompromiss sieht nach Mitteilung der Stadt „die Neuordnung von Bahnanlagen an drei Standorten in Starnberg vor: Der Bahnhof See gibt eines seiner bisherigen vier Gleise und damit auch zwei seiner bisherigen Funktionen ab: Regionalzüge halten in Zukunft nicht mehr am Bahnhof See, sondern am Bahnhof Nord.
In der Präambel wird die Vorgeschichte der Verträge von 1987 kurz dargelegt, inklusive eines Hinweises, dass Teile wie der Bahnhof Nord realisiert worden seien. Auf die Mediation 2017 und deren Scheitern wird ebenso verwiesen wie auf die Klage der Bahn und die Gespräche danach, die zur vorliegenden Vereinbarung geführt haben. Festgelegt ist auch, dass die Bahn ihren Flächenbedarf auf das für den Betrieb nötige Mindestmaß reduziert.
Für die Starnberger Bevölkerung ist wohl vor allem der Punkt „Interimslösung“ von Interesse. Beide Seiten kamen laut Vertrag überein, dass „eine weitere Verbesserung des Fahrgastkomforts, insbesondere im Hinblick auf Überdachung und barrierefreien Zugang zu den Bahngleisen, angestrebt werden soll“. Die Bahn verpflichtete sich, Maßnahmen zuzustimmen und zu unterstützen, soweit mit dem Bahnbetrieb vereinbar.
Im Vertrag geregelt werden auch die Grundstücksfragen, Grundstückserwerb und dergleichen. Festgeschrieben ist auch, dass eigentlich beide Seiten gar nicht wissen, was genau alles auf sie zukommt: „Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass die wechselseitigen Verpflichtungen in dieser Vereinbarung noch nicht abschließend beschrieben und formuliert werden können.
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