Nicht alle Böller sind in Deutschland erlaubt. Sind die Knaller und Raketen nicht zugelassen, kann es teuer werden. Silvester
dpa/Tobias Kleinschmidt
Bis zu 10.000 Euro Geldstrafe – damit muss man rechnen, wenn man illegales Feuerwerk aus dem Ausland einführt und abbrennt. Darauf macht deraufmerksam. Bei groben Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafen. Wichtig ist, dass Käufer auf die Kennzeichnungen auf der Verpackung achten. Erlaubt sind in Deutschland nach dem Sprengstoffgesetz an Silvester Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2. Erlaubte Ware ist erkennbar an der Kennzeichnung „F1“ oder „F2“ sowie „CE“ und „NEM“.Kleinstfeuerwerk F1 z. B. Tischfeuerwerk, Knallfrösche und Wunderkerzen
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