Senat befürwortet Neufassung des Bestattungsgesetzes
Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf einer Änderung des Berliner Bestattungsgesetzes zur Kenntnis genommen und befürwortet. Mit der Novellierung wird die Regelung für den Zeitpunkt einer Bestattung neu gefasst. Dadurch wird es künftig eine Ausnahmegenehmigung geben, die eine Bestattung von Verstorbenen in weniger als 48 Stunden nach dem Tod zulässt, wenn religiöse Gründe dies verlangen, denen der Verstorbene unterliegt.
Ähnliche Regelungen sind bereits in anderen Bundesländern wie Hessen und Saarland erfolgt, die ebenfalls eine Verkürzung der Frist von 48 Stunden aus religiösen Gründen vorsehen. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg schreiben überhaupt keine Mindestfristen für die Bestattung Verstorbener mehr vor.
innen eine Bestattung nach den jeweiligen religiösen Riten, welche kürzere Bestattungsfristen als die bisher geltenden 48 Stunden Mindestfrist vorsehen. Die Gesetzesänderung stellt jüdische und muslimische Gläubige endlich auch am Ende des Lebens mit beispielsweise christlichen Gläubigen und Nichtgläubigen gleich.
innen konkret und täglich. Wir werden damit einer Verpflichtung gerecht, die aus dem Grundgesetz folgt und Menschen aller Konfessionen das Grundrecht auf Religionsfreiheit garantiert.“: „Die Änderung des größtenteils aus dem Jahr 1973 stammenden Berliner Bestattungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einem modernen Berliner Bestattungsrecht. Sie wird den unterschiedlichen Glaubensrealitäten in Berlin gerecht.
Nach Kenntnisnahme durch den Senat schließt sich die Befassung des Gesetzesänderungswurfes im Rat der Bürgermeister an. Nach nochmaliger Befassung durch den Senat kann die Befassung durch das Abgeordnetenhaus erfolgen.
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