Im Prozess um den gewaltsamen Tod der sechsfachen Mutter Zohra A. (31) aus Afghanistan hat sich das Schlusswort des Angeklagten verzögert.
Der 43-Jährige Gul A. hatte am Montag vor dem Berliner Landgericht zunächst einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Strafkammer gestellt und später erklärt, er fühle sich gesundheitlich nicht in der Lage, sein bereits vor zwei Wochen begonnenes Schlusswort fortzusetzen.Am inzwischen 33. Prozesstag kam es zu einem Disput, weil der 43-Jährige nicht auf der Anklagebank hinter Sicherheitsglas sitzen wollte.
Der aus Afghanistan stammende Gul A. soll der 31-jährigen Zohra A. am 29. April vorigen Jahres in Pankow aufgelauert und sie auf offener Straße attackiert haben. 13 Schnitte und Stiche habe er der Frau zugefügt, ihr dann einen tiefen Schnitt in den Hals versetzt.Die Staatsanwaltschaft hat auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert.
Der 43-Jährige hatte sich in der seit rund zehn Monaten laufenden Verhandlung zu der Tat geäußert und von einem „Unfall“ gesprochen. „Ich habe etwas Dummes gemacht, ohne Absicht“, erklärte der Mann. Es habe Streit um die Kinder gegeben, er habe die Kontrolle über sich verloren. Seien Verteidiger plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags und einer Strafe von nicht unter zehn Jahren Haft.
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