Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman will Menschen jenseits der 50 vor Benachteiligung schützen. Fein, aber das Grundgesetz muss dafür nun wirklich nicht geändert werden. Ein Kommentar SZ SZPlus
Es ist Ferda Ataman nicht zu verdenken, dass sie Probleme anspricht. Das ist Teil ihrer Jobbeschreibung als Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes.
Wenn sie aber Altersdiskriminierung anprangert und Artikel 3 des Grundgesetzes um den Begriff"Lebensalter" erweitern möchte, muss sie sich schon die Frage gefallen lassen: Wie groß müssen Bevölkerungsgruppen eigentlich werden, bevor der Anspruch auf besondere Schutzbedürftigkeit erlischt? Anders gefragt: Wer soll dann noch alles vor
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