Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sieht die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nach wie vor kritisch. Das sagte er bei der Übergabe des Abschlussberichts der vom Senat eingesetzten Expertenkommission.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sieht die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nach wie vor kritisch. Er wolle das in aller Deutlichkeit sagen, dass er bei dem Thema skeptisch gewesen sei. „Ich bin es immer noch“, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch bei der Übergabe des Abschlussberichts der vom Senat eingesetzten Expertenkommission zur Vergesellschaftung. Er halte sie weiterhin für den falschen Weg.
Nun sei die Politik am Zug, sagte die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin bei der Übergabe des Berichts. „Es war nicht unsere Aufgabe, eine politische Bewertung vorzunehmen.“ Es sei auch nicht die Aufgabe gewesen, mögliche Folgerungen zu ziehen oder zu prognostizieren. „Dieses alles ist Sache der Beteiligten und selbstverständlich des Berliner Senats“, sagte die frühere Bundesjustizministerin.
Es ist Konsens in der Kommission, dass sich der Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes auf „die anvisierten Immobilien“ beziehen lässt, „sofern die gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft gesetzlich gesichert ist“, heißt es in dem Papier. Es wäre ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Bisher wurde der Artikel 15 im Grundgesetz noch nie angewandt.
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