Rechtsfrage: Darf man seine Wohnung an Urlauber vermieten?

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Rechtsfrage: Darf man seine Wohnung an Urlauber vermieten?
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Auf Online-Plattformen wie Airbnb kann man private Ferienquartiere anbieten und gut damit verdienen. Doch nicht immer ist das legal. An welche Regeln man sich als Vermieter halten muss:

Dennoch sei, sagt Jurist Oliver Elzer,"der graue Markt riesig". Und ganz gleich, ob legal oder illegal: Für Wohnungseigentümer kann das ständige Kommen und Gehen im Haus zur echten Belastung werden."Wildfremde Menschen in der Anlage, Lärm, Dreck im Treppenhaus, gerade in Großstädten wie Berlin mit vielen Partytouristen ist das ein echtes Problem", sagt Elzer.

Grundsätzlich sei jeder Eigentümer verpflichtet, seine Mieter sorgfältig auszuwählen und nicht an bekannte Störer zu vermieten,"aber es ist kaum nachzuweisen, dass er nicht sorgfältig war, er kennt die Mieter in der Regel vorher nicht", erläutert der Experte für Wohnungseigentumsrecht.

Ansonsten bleibt lediglich die Hausordnung, um die Regeln des Miteinanders im Haus zu definieren, beispielsweise die Ruhezeiten."Als Vermieter sollte man den Mietvertrag entsprechend gestalten, die Hausordnung mit vereinbaren und seinen Feriengästen signalisieren, dass man Rücksichtnahme auf die Hausgemeinschaft erwartet", rät Elzer.

Übrigens: Die Einnahmen aus einer Kurzzeitvermietung müssen versteuert werden. Steuerfrei bleibt nur, wer mit seinem Gesamteinkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag von derzeit 10 908 Euro liegt oderDetailansicht öffnen Eva Dignös reist gern mit kleinem Gepäck - aber in eine Ferienwohnung nie ohne scharfes Küchenmesser. Denn das fehlt immer.

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