Die Walters leben seit mehr als zehn Jahren in ihrem Haus im brandenburgischen Rangsdorf. Nun müssen sie ausziehen, weil ein Gericht versäumt hat, den rechtmäßigen Erben zu kontaktieren. Anfechtung ausgeschlossen.
In der Urteilsbegründung lässt der Vorsitzende Richter erkennen, dass seinem 5. Zivilsenat bewusst sei, welch schwerwiegende Folgen das Urteil für eine Familie habe. Doch die Rechte des Eigentümers wögen vor dem Gesetz schwerer, stellt Richter Christian Odenbreit vom Brandenburger Oberlandesgericht am Donnerstag klar.
Daher muss die Familie nun ohne eigenes Verschulden ihr Eigenheim und das Grundstück innerhalb eines Jahres räumen und das Haus auf eigene Kosten abreißen lassen – weil das Amtsgericht Luckenwalde bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks in Rangsdorf einen schweren Fehler gemacht hat.Die Familie hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei der Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben.
Das Landgericht Potsdam entschied daraufhin im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks seiner verstorbenen Tante. Dies wurde nun vom OLG bestätigt.
Die Familie hofft nun, dass das Land wegen des Behördenfehlers den Schaden ersetzt. »Wir warten auf ein Gesprächsangebot des Landes«, sagte Vater Philipp Walter, der wie seine Frau nicht zu der Urteilsverkündung erschienen war, am Donnerstag auf Anfrage. Weiter wollte er sich nicht äußern. Das Justizministerium reagierte prompt: Es sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die das Urteil umfassend analysieren werde, teilte das Ministerium nach dem Urteil mit. Ziel sei, Amtshaftungsansprüche wegen des Behördenfehlers außergerichtlich zu klären. Das Land stehe in der Verantwortung, die durch den Fehler bei Gericht verursachten materiellen Schäden zu ersetzen, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann.
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