Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefor...
Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Halle an der Saale für Höcke eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Verteidigung forderte Freispruch.
Es handle sich "um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen", sagte Bernzen. Neben der Bewährungsstrafe soll der AfD-Politiker nach dem Willen derDie Verteidigung hält die Beweislage hingegen für unzureichend. Sie sieht auch keinen Vorsatz bei der Verwendung der Parole durch Höcke. Einer von Höckes Verteidigern,, nannte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft "sehr konstruiert".
Bei einer Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel hatte kurz nach Prozessbeginn durchblicken lassen, dass die Kammer eine Geldstrafe für angemessen hält, sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten.
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