Parlament fordert einmaligen Feiertag zum DDR-Volksaufstand 1953

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Der 75. Jahrestag des Volksaufstands in der DDR am 17. Juni 1953 soll nach dem Willen des Berliner Abgeordnetenhauses im Jahr 2028 einmalig als gesetzlicher Feiertag begangen werden. Das geht aus einer Entschließung hervor, die das Parlament am Donnerstag mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD beschloss.

, dass der Jahrestag des Volksaufstands weiter jedes Jahr angemessen gewürdigt wird. Die öffentliche Wahrnehmung für diesen Tag müsse in der Bevölkerung wachgehalten, historische Orte und Denkmale müssten dauerhaft gepflegt und bei Bedarf instand gesetzt werden.

„Ein einmaliger, gesetzlicher Feiertag für Berlin an diesem Tag wird zur noch besseren Wahrnehmung beitragen“, heißt es in der Entschließung weiter. „Der 75. Jahrestag am 17. Juni 2028 wird in diesem Sinne begangen.“Am 17. Juni 1953 hatten in Ostberlin und 700 weiteren Orten in der DDR bis zu eine Million Menschen protestiert.

„Wir alle schulden diesen Menschen, die sich friedlich und mutig gegen den SED-Unrechtsstaat DDR auflehnten, unseren Dank und müssen ihr Vermächtnis am Leben erhalten“, heißt es in der Entschließung des Abgeordnetenhauses weiter. „Auch ihrem Einsatz haben wir unser heutiges Leben in Demokratie und Freiheit zu verdanken.“

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