Pistolen und Revolver und Munition liegen auf einem Tisch in einer gesicherten Asservatenkammer.
In zwei Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass AfD-Mitgliedern Waffen entzogen werden dürfen - weil die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird.
Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, wenn es sich nur um einen Verdachtsfall handelt. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren hingewiesen, sagte eine Sprecherin.
Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. Im Fall eines der Kläger komme noch hinzu, dass er nicht nur bloßes Mitglied der Partei sei, sondern diese auch noch als Funktionsträger unterstütze.Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte den rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt
Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte diese Einstufung am 13. Mai 2024 bestätigt.Erschwerend sei noch zu bewerten, so der 20.
Den beiden Eilverfahren waren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende Juni vorausgegangen. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen, weil sie nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen sind.Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. In der Hauptsache sind jetzt noch vier Berufungsverfahren am OVG anhängig.
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