Wer als Beschäftigter im öffentlichen Dienst Bremens mobil arbeiten möchte, kann sich künftig auf eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gesamtpersonalrat berufen. Sie regelt die Details.
Seit Anfang der Woche ist die gesetzliche Pflicht zum Homeoffice ausgelaufen. Doch für viele Büroangestellte in Bremen ändert sich erst einmal wenig.
Zu den Vorteilen für die Arbeitgeberseite zählt aus Sicht des Senats, dass sich mittel- und langfristig Büroflächen einsparen lassen. Dazu soll das sogenannte Desksharing – also das zeitversetzte Teilen von Büroarbeitsplätzen – ausgeweitet werden. Es sei „auch im Sinne des Klimaschutzes, Büroflächen ökonomischer und ökologischer zu nutzen“, heißt es in einer Mitteilung des Finanzressorts.
Aus Sicht des Finanzsenators werden mit der Dienstvereinbarung Erfahrungen aus der Zeit der Corona-Pandemie weiterentwickelt. Das damals aus der Not geborene Arbeiten im Homeoffice gehöre inzwischen für viele zum Alltag. „Mit der neuen Dienstvereinbarung geben wir den Beschäftigten der bremischen Verwaltung einen verlässlichen Rahmen, um diese Art des Arbeitens fortan zu nutzen“, sagt Fecker.
So sieht es auch GPR-Chef Hartwig: „Die Festlegung, dass es zukünftig allen Mitarbeitenden grundsätzlich ermöglicht wird, ortsflexibel zu arbeiten, ist ein wichtiger Schritt für die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.“ In der Vereinbarung sei zudem verbindlich geregelt, dass der Arbeitsplatz auch im Homeoffice „gesundheitsgerecht und arbeitnehmerorientiert“ ausgestattet ist.
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