Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ausschluss der Afd-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung unzulässig ist. Die Richter verlangen ein eigenes Gesetz, das die Finanzierung von Stiftungen regeln soll.
am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Durch den Ausschluss von der Finanzierung sei die Chancengleichheit verletzt worden. Der Grund dafür ist, dass die Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, wie Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung sagte. Das sei bei einer so wesentlichen Frage aber notwendig.
Das Urteil befasst sich nur mit der Finanzierung der DES für das Jahr 2019, AfD-Anträge zu anderen Haushaltsjahren erklärten die Richter für unzulässig. Zum Jahr 2022 soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden. Die DES bekam bislang anders als die anderen sechs parteinahen Stiftungen kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Diesah sich dadurch indirekt benachteiligt und hatte in Karlsruhe stellvertretend für die DES geklagt. Mit den insgesamt mehr als 650 Millionen Euro im Jahr, die zur Verfügung stehen, finanzieren die Stiftungen von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken zum Beispiel politische Bildungsarbeit, Auslandsbüros und Studentenstipendien.
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