Er soll in Deutschland Leitungsaufgaben für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK übernommen haben. Jetzt steht ein 49-Jähriger dafür in Hamburg vor Gericht.
Unter dem Protest pro-kurdischer Demonstranten hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg das Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches führendes Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor.
Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für zahlreiche Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist. Schon seit 1993 unterliegt die PKK in Deutschland einem Betätigungsverbot. Vor Prozessbeginn am Freitag hatten Unterstützer des Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude demonstriert. Auf einem Plakat stand „Gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung“.
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