Beim Absturz einer Wartungsgondel starben 2019 drei Monteure einer Berliner Firma. Nun stehen deren Geschäftsführer und ein Elektriker einer Brandenburger Wartungsfirma vor Gericht.
haben. Sie hätte laut Staatsanwaltschaft beim Transport von Personen in großer Höhe nicht verwendet werden dürfen, da sie überverfügt haben soll, die ein vollständiges Abstürzen der Gondel hätten verhindern können.Der Geschäftsführer der FirmaWinde, die dem damaligen Stand der Technik entsprochen hat
“, sagte der 48-Jährige. Sie sei regelmäßig geprüft und gewartet worden. Ihm sei kein Grund bekannt gewesen, weshalb sie nicht hätte eingesetzt werden dürfen. Er drückte sein Bedauern über den „schrecklichen Unfall“ aus. „Es geht mir noch sehr nahe, dass das wertvollste Gut, das Leben, verloren gegangen ist.“ Es tue ihm unendlich leid, dass die Familien der drei Männer diesen Verlust hätten erleiden müssen.
und frage sich nach dem Warum. „Ich komme zu keiner rechten Lösung.“ Die besagte Hülse habe er bei den von ihm durchgeführten Wartungsarbeiten nicht ausgetauscht. Die Ursache des Unfalls könne er sich nicht erklären.Der Mann sagte zudem, die eingesetzte Winde sei seiner Meinung nach nicht für die Beförderung von Personen geeignet gewesen.Dazu zähle etwa eine zweite Bremse, die beim Ausfall der ersten Bremse die Last noch halte.
Der angeklagte Geschäftsführer entgegnete, das Verfahren sei damals so zulässig gewesen. Es habe keine Bedenken gegeben, die Winde als Personenwinde einzusetzen. „Das steht auf der Winde sogar drauf.“ Für ihn habe kein Anlass bestanden, das damalige Verfahren anzuzweifeln. Er erläuterte, dassverwendet würden. Es sei ein entsprechendes Arbeitspapier entwickelt worden.
Ein Kollege der getöteten Männer, der als Monteur auf der Baustelle tätig war, schilderte, es seien in den Tagen vor dem Geschehendurchgeführt worden. Auch am Unglückstag selbst habe sich der Vorfall nicht angekündigt, sondern sei plötzlich und in Sekundenschnelle passiert. Das Amtsgericht Eschwege hat zunächst drei weitere Verhandlungstage angesetzt.
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