Mindestlohn unterschritten: FC Bayern muss hohe Summe nachzahlen - Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen BL
picture alliance / Matthias Balk/dpa
Der FC Bayern München muss wegen jahrelang nicht entrichteter Sozialleistungen eine Nachzahlung in sechsstelliger Höhe leisten. Das Hauptzollamt München habe gegen den deutschen Rekordmeister"einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen", teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Hinzu kämen rund 45.500 Euro, die wegen hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge und als Säumniszuschläge nachgefordert würden.
Nach Angaben des Zolls soll der FC Bayern zwischen 2016 und 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt haben, obwohl deren Tätigkeit deutlich umfangreicher gewesen sein soll.
In seiner Pressemitteilung entschuldigte sich der Verein für die Vorfälle:"Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten." Eine unabhängige Kanzlei habe im Mai vergangenen Jahres sämtliche Arbeitsverhältnisse der FC Bayern München AG einer arbeitsrechtlichen Compliance-Prüfung unterzogen.
Der Klub wird die geforderten Beträge an die Bundeskasse nachzahlen, es handelt sich dabei nicht um eine Strafzahlung. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
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