Die zu mehreren Jahren Haft schuldig gesprochene Linksextremistin Lina E. kommt vorerst frei, bis das Urteil rechtskräftig ist. So lange ist der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
hatte gegen die Linksextremistin Lina E. eine mehrjährige Haftstrafe verhängt. Nun kommt Lina E. nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. Der Haftbefehl gegen sie werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sagte Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, zum Abschluss der Urteilsbegründung.
Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird. Die 28-Jährige wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss nach ihrem Reisepass auch den Personalausweis abgeben.
Das Oberlandesgericht hatte die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme verurteilt. Es ließ Revision zu.Noch während am Oberlandesgericht die Urteilsbegründung im Extremismusprozess gegen Lina E. lief, sind am Abend Sympathisanten durch die sächsische Landeshauptstadt gezogen.
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