„Letzte Generation“ will Berlin lahmlegen: Diese Möglichkeiten hat die Polizei im Einsatz gegen Klimaaktivisten.
. Diese Maßnahmen müssen laut dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz der Abwehr einer Gefahr oder der Verhütung von Straftaten dienen. Dazu müssen Tatsachen vorliegen, die darauf hinweisen, dass die betroffene Person eine Straftat begehen wird.Außerdem kann die Polizei jemanden einsperren, im Juristendeutsch in den sogenanntennehmen, um Straftaten zu verhindern. Diese Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden.
Eine Untersuchungshaft mit einem Haftbefehl nach einer Festnahme ist in solchen Fällen fast nie fällig, weil die Taten nicht schwerwiegend genug sind und die Verdächtigen feste Wohnsitze haben.In Berlin laufen bereits fast 3000 Ermittlungsverfahren der Polizei wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffen im Straßenverkehr, Hausfriedensbrüchen, Sachbeschädigungen und Widerstand gegen Polizisten. 800 Blockierer sind namentlich bekannt.
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