Neue Regeln bei Herbergssuche für Ukrainer - Kommunen gefordert
– Paradigmenwechsel bei der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine: Das Landratsamt erklärt sich für unzuständig und verweist auf Städte beziehungsweise Gemeinden. Als erstes bekommen die Änderung Ukrainer zu spüren, die bisher privat untergekommen waren und dort ausziehen müssen.
Bei den Ukrainern ist die Rechtslage anders. Sie gelten nach einem Monat Aufenthalt in Deutschland nicht mehr als Flüchtlinge, sondern als Langzeitarbeitslose und beziehen dementsprechende Leistungen. Betreut werden sie vom Jobcenter. Das führt dazu, dass das Landratsamt für die Unterbringung nicht mehr zuständig ist, erklärt die Kreisbehörde.
Um den Ukrainern zu helfen habe Landrat Thomas Karmasin bisher übergangsweise eine Aufnahme von Ukrainern in den Flücht-lingsunterkünften des Landkreises zugelassen. Nun sieht er jedoch keine Möglichkeit mehr, die Praxis der Unterbringung von obdachlos gewordenen Flüchtlingen in Asylbewerberunterkünften fortzusetzen: „Wir brauchen zur Erfüllung unserer Pflichtaufgaben jeden Platz und können freiwillige Aufnahmen deshalb nicht mehr durchführen.
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