Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.
sminister Klaus Holetschek an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.
Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.
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