Das Grundgesetz feiert im Mai 75. Jubiläum und viele Medien feiern mit. In den Lobliedern fehle jedoch oft ein Teil der Geschichte aus, findet unser Kolumnist.
Es gibt im Journalismus Arbeiten, bei denen ich froh bin, sie nicht übernehmen zu müssen. Dabei sprechen wir von herausragend platzierten Beiträgen, den ganz großen Dingern –Titelgeschichten und Aufmachern, die der Chef noch selbst schreibt, oder mittlerweile auch mal die Chefin. Und die schon durch den Raum, den sie einnehmen, allergrößte Wichtigkeit vermitteln.
Leider ist es bei diesen journalistischen Arbeiten nur so, dass sich die Bedeutung ihres Gegenstands umgekehrt proportional zur Attraktivität des fertigen Beitrags verhält – salopp gesagt: je superwichtiger das Thema, desto größer die Mühe, beim Lesen oder Zuhören nicht einzuschlafen.Die Rede ist vom Jubiläumsjournalismus und dabei von einer ganz besonderen Spielart: dem Staatliches-Jubliäums-Journalismus.
Und diese Kontinuität wäre dann die problematische Realität von 75 Jahren Grundgesetz. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland durch rechte Gewalt gestorben sind, ist größer als die der Opfer von DDR-Grenzregime und linksextremer RAF zusammen. Und das bedeutet: Zum Lernerfolg aus der Nazi-Diktatur, für den das Grundgesetz steht, gehört leider nicht, dass der Staat, also Politik, Polizei und Gerichte rechte Gewalt konsequent und hart bekämpfen würde.
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